#Livestreaming nur noch mit #GEMA-Lizenz?
In den letzten Tagen wird es oft als Grauzone der Vergangenheit bezeichnet, tatsächlich gilt in Deutschland und vielen weiteren Staaten das Urheberrecht.
Dies besagt in einfacher Übersetzung, dass für jede Verwendung eines rechtlich geschützten Werkes der Urheber um Erlaubnis gefragt werden muss.
In Deutschland in der Regel der gesetzliche Vertreter wie zum Beispiel eine Agentur (z.B. GEMA) oder eine das Management des Künstlers. Wird ein Rechtsbruch entdeckt, sind die Rechteinhaber berechtigt Nachforderungen zu erheben.
Quelle:
youtube,TikTok, advertiseagents